Ausschüsse des Verwaltungsrates

Zu seiner Unterstützung hat der Verwaltungsrat einen Prüfungsausschuss sowie einen Personal- und Vergütungsausschuss geschaffen, die jeweils aus mindestens zwei nicht exekutiven Mitgliedern bestehen. Im Sinne einer effizienten und effektiven Organisation seiner Aufgaben stützt sich der Verwaltungsrat auf Empfehlungen dieser Ausschüsse.

Prüfungsausschuss

Andreas Herzog (Vorsitz)

Jürg Oleas

Jean-Philippe Rochat
Die wichtigsten Aufgaben dieses Ausschusses sind:
  • Überwachung der internen und externen Rechnungslegung und der finanziellen Berichterstattung an die Aktionäre und die Öffentlichkeit. Beurteilung der Konzern- und Einzelabschlüsse der Gruppengesellschaften mit Empfehlung an den Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung

  • Beurteilung der Wirksamkeit und der Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle und das Zusammenwirken mit der internen Revision. Evaluation und Empfehlung an den Verwaltungsrat betreffend Wahl der externen Revisionsstelle sowie der internen Revisionsmassnahmen

  • Beurteilung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems der Unternehmensgruppe unter Einbezug des Risikomanagements

  • Beobachtung der Entwicklung und Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, insbesondere Rechnungslegungsstandards, Prüfungsgrundsätze, gegenüber der Börse SIX Swiss Exchange, sowie der Einhaltungen interner Regelungen und Grundsätze (Compliance)

Personal- und Vergütungsausschuss

Jean-Philippe Rochat (Vorsitz)

Jürg Oleas
Die wichtigsten Aufgaben dieses Ausschusses sind:
  • Unterstützung und Beratung zur Sicherung einer weitsichtigen Personalpolitik der HOCHDORF

  • Erstellung von Kompetenzprofilen des VR und des CEO, Sicherstellung der Nachfolgeplanung im VR einschliesslich Identifikation und Evaluation neuer Kandidaten

  • Leistungsbeurteilung des CEO und ggf. den Mitgliedern der Geschäftsleitung

  • Erarbeitung der Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung

  • Empfehlungen für die Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung einschliesslich der Beurteilung von entsprechenden Vergütungssystemen