Aktionärsantrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung der HOCN AG

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Zwei Aktionäre, die zusammen 13.1% des Aktienkapitals der HOCN AG halten, haben der HOCN AG einen Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung gestellt. Beantragtwird insbesondere die Zuwahl einer Mehrheit neuer und die Abberufung zweier bisheriger Verwaltungsratsmitglieder, die Aufhebung des GV-Beschlusses zur Dekotierung, eine ordentliche Kapitalerhöhung sowie die Schaffung eines Kapitalbands.

Die Herren Christopher Detweiler und Gregor Greber haben die HOCN AG ("Gesellschaft") schriftlich in-formiert, dass sie zusammen 282'716 Aktien bzw. 13.1% des Aktienkapitals der Gesellschaft halten. Ge-stützt darauf wird die Gesellschaft aufgefordert, eine ausserordentliche Generalversammlung mit ver-schiedenen Traktanden und Anträgen einzuberufen, welche nachfolgend zusammenfassend wiedergege-ben werden:

Abberufung derzeitiger Verwaltungsratsmitglieder
Die Generalversammlung soll aus dem dreiköpfigen Verwaltungsrat die beiden Verwaltungsratsmitglie-der Jürg Oleas und Jean-Philippe Rochat abberufen.

Neubesetzungen im Verwaltungsrat
Die Generalversammlung soll neu Christopher Detweiler, Zug, Gregor Greber, Stäfa, als Mitglieder, und Andreas Leutenegger, Eichberg, als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats wählen. Zudem sollen Christopher Detweiler und Gregor Greber als Mitglieder des Vergütungsausschusses gewählt werden.

Aufhebung des Beschlusses über die Genehmigung der Dekotierung
Die Generalversammlung soll den am 18. September 2024 von derGeneralversammlung gefassten Beschluss über die Genehmigung der Dekotierung der Gesellschaft aufheben.

Ordentliche Kapitalerhöhung zum Zwecke der Wandelung der ausstehenden Anleihe (ISIN: CH0391647986)

Die Generalversammlung soll eine Kapitalerhöhung um den maximalen Nennbetrag von maximal CHF 150'000'000 (maximal 15'000'000 Namenaktien zum Nennwert von je CHF 10) genehmigen. Die Ein-lage soll mittels Verrechnung des Kapitalbetrags und der aufgelaufenen Zinsen der ausstehenden 2.5% HOC171 17-99 Anleihensobligationen der Gesellschaft, die an der SIX Swiss Exchange unter der ISIN CH0391647986 gehandelt wird, erfolgen.

Statutenänderung zwecks Einführung eines Kapitalbands

Die Generalversammlung soll eine Änderung der Statuten beschliessen zur Schaffung eines Kapital-bands, worin der Verwaltungsrat ermächtigt wird, das Aktienkapital bis zum 30. März 2028 jederzeit in-nerhalb der Obergrenze von CHF 23'669'320, entsprechend 2'366'932 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10, und der Untergrenze von CHF 10'758'790 entsprechend 1'075'879 Namenaktien mit ei-nem Nennwert von je CHF 10, eine oder mehrere Erhöhungen und/oder Herabsetzungen des Aktienkapi-tals vorzunehmen.

Statutenänderung betreffend Übertragungsbeschränkung
Die Statutenbestimmung, wonach der Verwaltungsrat einen Erwerber von Namenaktien als Vollaktionär ablehnen kann, soweit die Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien der Gesellschaft 15% der Gesamtzahl der im Handelsregistereingetragenen Namenaktien überschreitet, soll gestrichen werden.

Der Verwaltungsrat prüft den Antrag auf Einberufungeiner ausserordentlichen Generalversammlung sowie die entsprechenden Traktandenund Anträge und nimmt zu gegebener Zeit Stellung.

 

Downloadmaterial undweitere Informationen betreffend die HOCN AG finden Sie unter dem Weblink www.hocn.ch.

 

Kontakt

HOCN AG; Jürg Oleas,Verwaltungsratspräsident; hochdorf@hochdorf.com

Downloadmaterial und weitere Informationen

Kontakt & Bildmaterial

Martin Nellen
Senior Corporate Communications & Investor Relations
+41 41 914 65 49 / +41 79 818 97 73; martin.nellen@hochdorf.com